ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNTERNEHMER

STAND: 19.07.2021

 

  1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen zwischen Kohn und Mohr GmbH, Katharinenstraße 30, 20457 Hamburg (im Folgenden “KuM” genannt) und den Bestellern der vereinbarten Dienstleistungen (im Folgenden “Kunde” genannt). Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Der Kunde erklärt sich durch die Auftragserteilung mit den Bedingungen dieser AGB einverstanden. Handelt der Kunde im Auftrag einer dritten Partei, so sind diese AGB der dritten Partei vom Kunden zur Zustimmung vorzulegen. Abweichungen im Vertragswerk gegenüber dem Kunden oder dritten Parteien bedürfen der schriftlichen Bestätigung von KuM. Sämtliche Vertragsveränderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform.

1.3 Die jeweils gültigen Preislisten und individuellen Nutzungsvereinbarungen sind Teil des Vertrages. Die Auftragserteilung muss nicht schriftlich erfolgen.

1.4 Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an KuM absenden.

1.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir ausdrücklich nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich der Geltung zu.

1.6 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer im Sinne des §14 Abs. 1 BGB anzusehen sind.

  1. VERTRAGSSCHLUSS UND ARBEITSDURCHFÜHRUNG

2.1 Die Bezeichnung „Auftrag“ umfasst das Vertragsverhältnis unmaßgeblich des entsprechenden Vertragstyps. KuM schuldet dabei die Hauptleistung gegenüber dem Kunden. Der Kunde schuldet KuM die Zahlung der Vergütung. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung durch KuM zustande.

2.2 KuM verpflichtet sich zur absprachegemäßen und fachgerechten Durchführung von Aufträgen entsprechend des Angebotes und der Auftragsbestätigung, sofern von dem Kunden alle nötigen Mittel zu Verfügung gestellt werden. Dazu gehört neben dem nötigen Material auch die Erstattung von Anreise- und Unterbringungskosten gemäß Absprache.

2.3 Vereinbarte Fristen gelten als verbindlich, sofern KuM nicht durch unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt an deren Wahrnehmung gehindert wird. Für Folgekosten übernimmt KuM keine Haftung.

  1. MITWIRKUNGSPFLICHTEN

3.1. Der Kunde benennt im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht auf Verlangen von KuM einen Projektleiter. Dieser steht KuM während der gesamten Projektdauer sowohl kurzfristig als auch verbindlich für Fragen und Entscheidungen zur Verfügung und wirkt bei der Festlegung der Berichtswege zwischen den Parteien und gegebenenfalls weiteren Partnern mit. 

3.2. Der Kunde unterstützt KuM bei der Projekterfüllung. Im Besonderen zählt dazu die Bereitstellung sämtlicher Materialien, soweit vereinbart, erforderlich oder nützlich sowie die Einholung notwendiger Genehmigungen oder Einwilligungen Dritter, insoweit dies vereinbart ist. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus sämtliche essenzielle Informationen bereits bei Zustandekommen des Vertragsverhältnisses mitzuteilen. Zudem sind alle Feedback- und Abnahmetermine laut Projektplanung einzuhalten.

3.3. Der Kunde übersendet alle für die Projektrealisierung erforderlichen Materialien auf schnellstem Weg KuM. Der KuM präferiert die Bereitstellung in digitaler Form. Der Kunde versichert, an sämtlichen übermittelten Materialen oder Werken die erforderlichen Rechte zur Weiterverwendung zu halten.

3.4. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig nach, wird er von KuM schriftlich darauf hingewiesen. In diesem Fall verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend der Wartezeit bezüglich der zu erwartenden Mitwirkung. Sollte der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen und daraus Leerlaufzeiten bei KuM resultieren, wird pro geplanten Arbeitstag und pro geplante Mitarbeiter eine pauschale Vergütung in Höhe von 440,- € netto in Rechnung gestellt.

3.5. Die pauschale Vergütung für eine Wartezeit fällt ebenfalls an, falls übermittelte Informationen durch den Kunden nicht der Richtigkeit entsprechen und somit Verzögerungen entstehen. Bei zusätzlich notwendigen Arbeiten, welche aus falsch übermittelten Informationen resultierten, wird entsprechend der hier vereinbarten Stundensätze abgerechnet.

3.6. Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Inhalt der Leistungen, wie zum Beispiel Werbeaussagen, vorab zu prüfen und ggf. auch rechtlich prüfen zu lassen. Der Kunde haftet hierbei für ggf. geltend gemachte Ansprüche Dritter selbst. Eine Haftung von KuM ist insoweit ausgeschlossen.

  1. Weitere Mitwirkungspflichten können sich in dem Arbeitsprozess entwickeln und werden zwischen dem Kunden und KuM abgestimmt sowie dokumentiert.
  1. VERGÜTUNG

4.1 Die Vergütung erfolgt sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden auf Stundenbasis. Die Grundlage bildet der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Tarif von KuM, welcher einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung beigefügt wird. Die Stunden werden sorgfältig dokumentiert und sind für die Kunden jederzeit einsehbar.

4.2 Die Anfertigung von Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die KuM für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Entstehen KuM durch Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden zusätzliche Aufwendungen, werden diese zu den vereinbarten Stundensätzen berechnet.

4.3 Sofern KuM zur Auftragserfüllung auf Open Source-Software (bspw. Magento, WordPress, TYPO3, Shopware, Redaxo, …) zurückgreift, sind die hierfür anfallenden Kosten vom Kunden zu tragen.

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG

5.1 Nach Erbringung der Leistung erhält der Kunde eine Rechnung von KuM die innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen ist, sofern keine anderen Zahlungsziele auf der Rechnung verzeichnet sind. Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum oder wird ein Wartungsvertrag abgeschlossen, besteht nach Absprache die Möglichkeit einer Monatszahlung.

5.2 Monatliche Entgelte sind bis zum jeweils 10. Tag des Kalendermonats für den Monat, in dem die Leistungen erbracht werden, zahlbar. 

5.3 Bei Zahlungsverzug werden nach den Fristen von einer und vier Wochen nach angestrebtem Zahlungstermin Mahnungen versendet, die mit Kosten verbunden sind. Sofern nicht ein höherer Verzugsschaden von KuM nachgewiesen wird, sind Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz gem.§ 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz (DÜG) zu entrichten.

5.4 KuM behält sich bei den laufenden Dienstleistungen eine Änderung der Preise vor, sofern diese Dienstleistungen nicht von KuM sondern von nach Kundenabsprache beauftragten Drittunternehmen erbracht und KuM in Rechnung gestellt werden. Preisänderungen werden mit angemessener Frist angekündigt. Sollte der Kunde mit einer Preisänderung nicht einverstanden sein, so steht ihm das Recht zu, die Bestätigung für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen mit einer Frist von 10 Werktagen jeweils zum Monatsende schriftlich zurückzuziehen.

5.5 Sofern die Fälligkeit einer Vergütung nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen überschritten wird, schuldet KuM nicht mehr die Hauptleistung und auch nicht neben der Hauptleistung (auch gewohnheitsmäßig) geschuldeten schriftlich zugesagten Leistungen.

  1. STORNIERUNGEN

6.1 Bei Stornierung eines Termins (z.B. Fotoshooting) durch den Kunden bis zu einer Woche im Voraus werden 50% der zu erwartenden Leistung berechnet. Sollte der Termin zwei Tage vor Realisierung abgesagt werden, sind 70% der zu erwartenden Kosten vom Kunden zu tragen.

6.2 Ersatztermine können die Regelung nicht aufheben, da reservierte Termine selten kurzfristige neu belegt werden können und somit ein Verlust für KuM entsteht.

6.3 Bei Stornierung von Aufträgen von Leistungen ohne direkten Termin (z.B. die Erstellung einer Website) werden vom Kunden 100% der bisher entstandenen Kosten getragen.

  1. GEWÄHRLEISTUNG UND ABNAHME

7.1 Grundsätzlich erfüllt KuM Dienstverträge unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung nach einem Jahr ab Übergabe bzw. Bereitstellung zur Abnahme. Bei unterschiedlichen Terminen von Übergabe bzw. Bereitstellung zur Abnahme gilt jeweils der frühere Zeitpunkt.

7.2 Während der Herstellungsphase ist KuM berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile des Auftrags zur Teilabnahme bereitzustellen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

7.3 Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme der Leistung oder einzelner Leistungskomponenten innerhalb von 14 Tagen, sofern das Ergebnis den vertraglichen Anforderungen entspricht. Sollten innerhalb dieser Frist keine Mängel festgestellt oder an KuM bekannt gegeben werden, zählt die betreffende Leistung als abgenommen.

7.4 Die Meldung der Bereitstellung verbunden mit der Bitte um Abnahme erfolgt schriftlich oder per E-Mail (BZA-Erklärung = bereit zur Abnahme).

7.5 Sofern bei der Abnahme Mängel aufgetretenen, werden diese vollständig und ausreichend dokumentiert. Jeder im Abnahmetest festgestellte Mangel ist vom Kunden so zu dokumentieren, dass er für die Mängelbeseitigung nachvollzogen werden kann. Sind Mängel benannt, so ist die Leistungen erst nach Mängelbeseitigung, deren Überprüfung und Abnahme abgenommen.

7.6 Mängel werden schriftlich an den verantwortlichen Mitarbeiter des Auftragnehmers als auch an die Geschäftsführung des Auftragnehmers gemeldet. Selbiges Vorgehen gilt auch für die weitere Korrespondenz bezüglich der Mängelbeseitigung. Die Nachweispflicht bezüglich der Anmeldung von Mängeln oder der etwaigen Korrespondenz hierzu obliegt dem Kunden.

 SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN

8.1 Als Leistungsumfang gilt generell der Standardumfang der aktuell auf dem Markt verfügbaren oder angebotenen und eingesetzten Software. Erweiterungen zum Standard bedürfen der Schriftform – Kosten für etwaige Anpassung werden separat erfasst und abgerechnet.

8.2 Sonderleistungen und Zusatzleistungen, die über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinausgehen, werden nach Zeitaufwand entsprechend der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste gesondert berechnet. Maßgeblich für die monatliche Abrechnung ist der tatsächliche Aufwand, der durch den Auftragnehmer protokolliert wird.

8.3 KuM ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, KuM entsprechende Vollmacht zu erteilen.

8.4 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von KuM abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde KuM im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Diese Freistellung gilt nicht, wenn durch Versäumnisse von KuM zusätzliche Verpflichtungen entstehen.

8.5 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Softwareerweiterungen, den Einkauf von Templates, die Beauftragung von externen Spezialisten, Materialien, für die Anfertigung von Fotos, der Lizenzerwerb von Fotos oder Grafiken, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Kunden erstatten. Eine angemessene Verwaltungsgebühr für die Abwicklung der Sonderleistungen, sowie Neben- und Reisekosten nach Absprache ist vom Kunden zu erstatten. Sofern erforderlich wird KuM beim Einkauf von Lizenzen Steuern im Reverse-Charge-Verfahren abführen und eventuell anfallende Kosten wie Kapitalertragssteuer für einzelne Lizenzen abführen. Die hierfür anfallenden Kosten und Steuern hat der Kunde zu tragen – auch sofern sie zum Zeitpunkt der Angebotserstellung noch nicht bekannt gewesen sein sollten.

8.6 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind, sind vom Kunden zu erstatten.

8.7 Sofern KuM Texte wie Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärungen oder beschreibende Texte wie beispielsweise im werblichen Kontext einbindet, so findet keine inhaltliche oder rechtliche Überprüfung statt. Schlägt KuM Texte vor, so sind diese als redaktioneller Vorschlag zu sehen. Die tatsächliche Kontrolle obliegt dem Kunden. Generell umfasst unser Leistungsspektrum keinen redaktionellen Vorschlag für etwaige Texte und keine Rechtsberatung. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform.

8.8 Eine Einweisung in ein von KuM angebotenes System ist nicht impliziter Bestandteil jedweden Angebots. Sofern eine Schulung gewünscht ist, ist diese separat von KuM angeboten und muss kundenseitig beauftragt werden. Sofern eine Schulung nicht explizit beauftragt wurde, werden Schulungen oder Einweisungen, auch telefonisch, nach Aufwand abgerechnet.

  1. URHEBERRECHTLICHE NUTZUNGSRECHTE/ LEISTUNGSSCHUTZRECHTE/ GENEHMIGUNGEN

9.1. Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde für den jeweiligen Verwendungszweck die erforderlichen nicht ausschließlichen Nutzungsrechte zeitlich & örtlich unbeschränkt. Für Änderungen des Nutzungsumfangs, Änderungen des von KuM angefertigten Werkes, Weiterübertragungen der Nutzung, die Lizenzierungen der Arbeiten KuM, Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung, die nicht von der vereinbarten Nutzung umfasst ist, ist grundsätzlich die ausdrückliche Zustimmung von KuM einzuholen. Solch einer Zustimmung bedarf auch jede Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung, von Teilen des Werkes von KuM oder von Arbeiten, die die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichen.

9.2. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte (z.B. Foto-, Film-, Urheberrechte, GEMA-Rechte) oder Zustimmung Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte) werden durch KuM, soweit erforderlich, im Namen und für Rechnung des Kunden eingeholt. Dies erfolgt in dem Umfang, der für die vereinbarten Arbeiten zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlich ist.

9.3. Der Kunde hat die Kontrollpflicht, dass alle nötigen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie besondere Zustimmungen ausreichend eingeholt wurden. Eventuelle Nachforderungen nach §§ 32, 32 a UrhG beziehungsweise Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche nach § 97 UrhG gehen zu Lasten des Kunden.

9.4. KuM behält sich vor, die von ihr erstellten Arbeiten zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung zu nutzen. KuM ist berechtigt, diese Befugnis auf Dritte zu übertragen.

9.5. Jegliche Nutzungsrechte für Entwürfe und Arbeiten, die vom Kunden abgelehnt oder nicht ausgeführt wurden, bleiben bei KuM. Dies gilt auch für Leistungen von KuM, die nicht von besonderen Schutzrechten erfasst werden.

9.6 KuM ist nicht verpflichtet, Dateien, Quellcodes oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Kunde herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Computerdaten und Quellcodes, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

  1. EIGENTUMSVORBEHALT/ VORBEHALT VON NUTZUNGSRECHTEN

10.1. KuM behält sich das Eigentum bzw. die Nutzungsrechte der Leistung bis zur Zahlung vor.

10.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist KuM nach Mahnung zur Rücknahme der Leistung, soweit möglich, berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

10.3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bzw. des Vorbehaltes der Nutzungsrechte sowie die Pfändung von Liefergegenständen durch KuM ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu verstehen, sofern das nicht KuM ausdrücklich erklärt wird.

10.4. Der Kunde kann die Liefergegenstände weiterveräußern. Im Zuge solcher Weiterveräußerung werden zum jeweiligen Zeitpunkt alle aus diesen Weiterveräußerungen entstandenen Forderungen in Höhe der zwischen KuM und dem Kunden vereinbarten Vergütung inklusive Mehrwertsteuer an KuM abgetreten. Eine Be-, Ver- oder Weiterverarbeitung der Liefergegenstände durch den Kunden hat keine Wirkung auf diese Abtretung. Das Recht zur Einziehung dieser Forderung haben der Kunde sowie KuM gleichermaßen. KuM verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Sollte dies jedoch der Fall sein, hat der Kunde die Abtretung der Forderung den Dritten bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und die der Abtretung nötigen Unterlagen KuM auszuhändigen. 

10.5. Werden die Liefergegenstände mit anderen, die nicht im Eigentum KuM stehen, untrennbar vermischt, so erwirbt KuM das Miteigentum an der neuen Sache um das Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für KuM.

10.6. Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde KuM unverzüglich Mitteilung zu machen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte KuM erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf das Eigentum KuM hinzuweisen.

  1. VERTRAULICHKEIT UND KONKURRENZSCHUTZ

11.1 KuM behandelt Betriebsgeheimnisse und Unterlagen des Kunden streng vertraulich und schützt sie vor unbefugtem Zugriff. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Zusammenarbeit bestehen.

11.2 Ein Konkurrenzausschluss muss ausdrücklich schriftlich vom Kunden angefragt werden.

  1. HAFTUNG

12.1 KuM verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Layouts, Daten etc. sorgfältig zu behandeln. KuM haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Auf keinen Fall haftet KuM für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter.

12.2 Sofern KuM notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. KuM haftet nur für eigenes Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

12.3 Sofern KuM Softwaresysteme oder -komponenten anderer Hersteller verwendet, haftet KuM nicht für die Beschaffenheit und Sicherheitslücken oder Fehler dieser Fremdsoftware. Die Fehlersuche und Fehlerbehebung sind im Zweifel kostenpflichtig. Dies gilt im Besonderen bei der Verwendung von kostenfreier Open Source Software oder Zusatzmodulen. Die Beweislast obliegt KuM.

12.4 Nach Abnahme der Teil- und Endleistungen geht die Haftung auf den Kunden über. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks oder nach Bereitstellung zur Abnahme (BzA) schriftlich bei KuM geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.

12.5 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet KuM nicht.

12.6 Die Dienstleistung von KuM beinhaltet die Erstellung von Internetseiten zum Abruf von einem Webserver. Für Störungen und Systemausfälle seitens des Servers übernimmt KuM keine Haftung. 

12.7 Der Kunde haftet für die Daten und Inhalte seiner Internetseiten/Drucksachen selbst. Die Daten und Inhalte des Kunden stellen keine Meinungsäußerung von KuM dar. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller an KuM übergebenen Daten berechtigt ist. Insbesondere auch für Daten und Bilder welche das Urheberrecht oder die Rechte Dritter verletzen könnten. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine Inhalte und Daten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Hierunter fallen insbesondere pornographisches Material, extremistische politische Inhalte, sowie Musik- und Video Daten. KuM ist berechtigt bei Verstößen Seitens des Kunden, den laufenden Vertrag fristlos zu kündigen. Alle Rechte und Pflichten welche aus Inhalten, Daten und des Domainnamens entstehen liegen beim Kunden. Alle bei KuM in Auftrag gegebenen Seiteninhalte (insbesondere Grafik- und Bildcollagen, sowie grafische Benutzerführungen) verletzen keine Rechte Dritter und sind für die Verwendung durch KuM freigegeben.

  1. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN

13.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. KuM behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

13.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann KuM eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann KuM auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

13.3 Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller KuM übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde KuM von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 

  1. SONSTIGES

14.1 Der Kunde erlaubt KuM das Anzeigen von dessen Internetseite auf der Homepage von KuM als Referenz. Außerdem darf KuM die Grundzüge der Zusammenarbeit und des Auftragsinhalts kommunizieren. Für Inhalte der mittels eines Links angezeigten Internetseiten von Kunden von KuM übernimmt KuM keine Haftung.

14.2 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb eines Monats ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. 

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

15.1 Erfüllungsort ist der Sitz von KuM. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

15.3 KuM ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit er sich für die Erbringung der geschuldeten Leistung verbürgt.